Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen

zuletzt geändert: 10. August 2014

Als unabhängiger Bewertungsdienstleister betreibt wellGroup professionelle Services für die Einholung und Veröffentlichung von Kundenbewertungen speziell für Betreiber von Beautystudios. Die mithilfe eines Tablet-Computers durchgeführten Kundenbefragungen bieten Studiobetreibern ein stets aktuelles Kundenmeinungsbild, dass mithilfe eines einfach zu bedienenden Statistikprogrammes ausgewertet und gezielt für die Optimierung eigener Services und Leistungen eingesetzt werden kann.

1.  Betreiber und Geltungsbereich

1.1.  Betreiber der Internetseite wellgroup.de, sowie aller damit verbundenen Plattformen und Dienste und daher Vertragspartner, ist die breitbart media UG (Haftungsbeschränkt), Friedrichsruh 23, 53879 Euskirchen (im Folgenden „wellGroup“ bezeichnet).

1.2.  Die von wellGroup angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende oder Angehörige freier Berufe, im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Mitglied“ bezeichnet).

1.3.  Diese Mitgliedschaftsbedingungen enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Nutzung der von wellGroup angebotenen Leistungen und für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die zwischen Mitglied und wellGroup getätigt werden. Es ist jedoch möglich, dass für bestimmte, besondere Dienstleistungen, zusätzliche Bedingungen Anwendung finden. Diese werden dem jeweiligen Mitglied vor der Nutzung in Form von Zusatzbedingungen bereitgestellt.

1.4.  Diese Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen gelten ausschließlich. Gegenbestätigungen des Mitglieds unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht die Bedingungen durch wellGroup ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.  Vertragsgegenstand

2.1.  wellGroup entwickelt und betreibt Dienste, durch deren Implementierung Kunden von wellGroup, Bewertungen von ihren Endkunden für die von ihnen angebotenen Dienstleistungen einholen können.

2.2.  Die Bewertungserfassung wird ausschließlich am Ort der Dienstleistungserbringung, in der Regel in den Geschäftsräumen des Mitglieds, mit internetfähigen Endgeräten, z.B. Tablet-Computern, durchgeführt. Nachfolgend werden die Bereitstellung des wellGroup Kundenbewertungssystems durch wellGroup und die Pflichten des Mitglieds, die sich aus der Nutzung des wellGroup Kundenbewertungssystems ergeben, geregelt.

3.  Zustandekommen des Vertrages

3.1.  Das Mitglied beantragt die Nutzung des wellGroup Kundenbewertungssystems sowie optional wählbarer Zusatzdienste über das Online-Bestellformular auf der Webseite von wellGroup oder über ein unmittelbar von wellGroup oder über autorisierte wellGroup  Vertriebspartner zur Verfügung gestelltes Antragsformular. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular kann per Post, eMail oder Telefax an die Niederlassung von wellGroup übermittelt werden.

3.2.   Das Mitglied erklärt mit diesem Antrag zugleich, dass es in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zudem erkennt es die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen an.

4.  Leistungen von wellGroup

4.1.  wellGroup unterscheidet zwischen verschiedenen Service-/Dienstleistungspaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang, die wellGroup dem Mitglied während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.

4.2.  Im Falle einer Änderung der Service-/Dienstleistungspakete gilt weiterhin der Leistungsumfang, der bei Vertragsabschluss festgelegt worden ist.

4.3.  wellGroup gewährt dem Mitglied nach Vertragsabschluss für den Vertragszeitraum Zugriff auf das wellGroup Kundenbewertungssystem, sowie in Abhängigkeit des gebuchten Leistungspaketes weiterer zur Verfügung gestellter Dienste. wellGroup stellt hierfür Software-Services zur Verfügung, womit das Einholen, Verwalten und Darstellen der Kundenbewertungen ermöglicht wird. Die Nutzung der wellGroup Software-Services erfordert einen Internetanschluss und einen Internetbrowser der aktuellen Generation.

4.4.  Der aktuelle Funktionsumfang der von wellGroup bereitgestellten Leistungspakete kann jederzeit auf der wellGroup Website (http://www.wellgroup.de/vorteile-und-preise) eingesehen werden.

4.5.  Alle abgegebenen wellGroup Kundenbewertungen fließen in das Bewertungsprofil des Mitglieds ein. Dieses ist im Internet über die dem Mitglied zugeordnete Zertifikatsseite öffentlich einsehbar.

4.6.  wellGroup gestattet dem Mitglied die Einbindung und Nutzung des wellGroup Widgets (wellGroup-Qualitätssiegel) auf der bei Antragsstellung genannten Homepage  des Mitglieds. Das Qualitätssiegel stellt dynamisch den aktuellen Bewertungsdurchschnitt der erfassten Kundenbewertungen dar.

4.7.  wellGroup gestattet dem Mitglied die Nutzung des wellGroup Siegels in anderen Online‑, Print- und TV-Medien, insofern dieses inhaltlich/grafisch nicht verändert wird. Verbindlich sind hierbei die im Kundenservicebereich zum Download bereitgestellten Grafikdateien.

4.8.  Alle Server- und Systemkomponenten der wellGroup Services werden in einem Netzwerk betrieben. Die erfassten Kundenbewertungen sowie die vom Mitglied konfigurierten Daten werden unter Verwendung der wellGroup Technologie gespeichert. wellGroup führt regelmäßige Wartungsarbeiten für die Sicherstellung der wellGroup Services durch.

5.  Pflichten des Mitglieds

5.1.  Ändern sich die vom Mitglied bei der Antragstellung angegebenen Daten, so ist es verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber wellGroup anzuzeigen.

5.2.  Das Mitglied darf das wellGroup Kundenbewertungssystem nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht durch selbst erstellte oder im Auftrag erstellte Bewertungen.

5.3.  Das Mitglied darf keine Maßnahmen durchführen, die bewirken, dass kritische Bewertungen nicht in das Bewertungssystem einfließen. Ferner verpflichtet sich das Mitglied, die dadurch gewonnenen Kundenbewertungen in keinster Weise zu ändern und zu verfälschen.

5.4.  Das Mitglied verpflichtet sich, allen Endkunden, die eine Leistung in einem klar definierten Dienstleistungsbereich erhalten haben, die Bewertungsabgabe über das wellGroup Kundenbewertungssystem zu ermöglichen.

5.5.  Klar definierte Dienstleistungsbereiche sind vom Mitglied im Kundenservicebereich festzulegen. Eine Liste, der für die Bewertungserfassung verfügbaren Dienstleistungsbereiche, kann über die wellGroup Website (http://www.wellgroup.de/info/bewertungsbereiche) eingesehen werden.

5.6.  Bietet das Mitglied spezielle Dienstleistungsbereiche an,  die vom wellGroup Bewertungssystem nicht unterstützt werden,  besteht für wellGroup keine Verpflichtung, diese in den Bewertungskatalog aufzunehmen. Eine informative Übermittlung des fehlenden Dienstleistungsbereiches ist aber gewünscht und wird nach Prüfung ggf. von wellGroup im System integriert.

5.7.  Das Mitglied wird sämtliche Aktivitäten unterlassen, die darauf ausgerichtet sind, das wellGroup Kundenbewertungssystem funktionsuntauglich zu machen, zu manipulieren oder dessen Nutzung zu erschweren.

5.8.  Das Mitglied ist verpflichtet, die wellGroup Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Es muss wellGroup unverzüglich benachrichtigen, falls es begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch vorliegt.

5.9.  Dem Mitglied ist es nicht gestattet, auf den Webseiten, in die das wellGroup Kundenbewertungssystem eingebunden ist, Inhalte zum Download bereit zu halten, anzubieten oder auf eine Art und Weise zu verbreiten, die rechts- oder sittenwidrig sind, insbesondere mit diskriminierendem, rassistischem, beleidigendem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Inhalt.

5.10. Die Einbindung von Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Audio) deren Verbreitung Urheberrechte Dritter verletzen, ist weder auf der wellGroup Zertifikatsseite noch auf anderen von wellGroup zur Verfügung gestellten Diensten gestattet.

5.11. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich die rechtliche Zulässigkeit der Werbung (einschließlich ihrer Art und Weise) mit den in Bezug auf das Mitglied und/oder auf seine Dienstleistungen abgegebenen Bewertungen und Bewertungskommentaren zu überprüfen, insbesondere unter wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Gesichtspunkten.

5.12. wellGroup greift nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden nur in Ausnahmefällen entfernt. Liegt ein gerichtlicher Titel vor, werden die Bewertungen entfernt und bei der Ermittlung des Bewertungsdurchschnitts nicht berücksichtigt. Wenn wellGroup einen Missbrauch des Bewertungssystems feststellt, entfernt wellGroup auch ohne eine einvernehmliche Einigung die Bewertung vollständig.

6.  Folge einer missbräuchlichenVerwendung

6.1.  Wird gegen die in Ziffer 5 beschriebenen Pflichten verstoßen, ist wellGroup berechtigt, unverzüglich den Zugriff auf das wellGroup Kundenbewertungssystem ganz oder teilweise zu sperren, die Anzeige des Bewertungsprofils auf den Webseiten des Mitglieds technisch zu unterbinden oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche von wellGroup bleiben hiervon unberührt.

6.2.  Das Mitglied ist haftbar für jegliche Schäden, die wellGroup und ihre Partner erleiden, das auf eine missbräuchliche, manipulative Verwendung des wellGroup Bewertungssystems zurückzuführen ist.

7.  Vertragsbeginn,  Laufzeit, Vertragsbeendigung,  Paketwechsel

7.1.  Der wellGroup Mitgliedschaftsvertrag beginnt, wenn  wellGroup den Mitgliedschaftsantrag in Textform (§ 126b BGB) annimmt. Maßgeblich ist hier das Datum der Online Anmeldung bzw. das Datum der Unterschrift. Der entgeltpflichtige Vertragszeitraum beginnt jedoch erst mit dem Abschluss der technischen Implementierung (Bewertungsabgabemöglichkeit der Endkunden), spätestens jedoch 4 Wochen nach Vertragsabschluss des vom Mitglied bestellten Dienstes. Das Mitglied verpflichtet sich, wellGroup die zügige technische Implementierung des von ihm bestellten Dienstes zu ermöglichen und die hierfür notwendigen Ansprechpartner, Daten und Informationen zu übermitteln. Ist eine Implementierung innerhalb von 4 Wochen ohne Verschulden von wellGroup nicht möglich, dann beginnt der entgeltpflichtige Vertragszeitraum 4 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages.

7.2.  Insofern im Rahmen der Antragsstellung vom Mitglied ein abweichender Vertragsbeginn gewünscht wurde, beginnt der entgeltpflichtige Vertragszeitraum frühestens zum genannten Datum und ebenso in diesem Fall, erst mit dem Abschluss der technischen Implementierung (Bewertungsabgabemöglichkeit der Endkunden), spätestens jedoch 4 Wochen ab abweichenden Vertragsbeginn.

7.3.  Für die kostenpflichtigen wellGroup Dienste beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Monat.  Der Vertrag kann zum Ende des auf das Kündigungsdatum folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils einen Monat.

7.4.  Die Kündigung hat schriftlich per Post, per Fax oder per eMail zu erfolgen. Mit der Kündigung endet zum gleichen Zeitpunkt die Nutzung des wellGroup Kundenbewertungssystems.

7.5.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch wellGroup liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied einer Pflicht gemäß § 5 nicht nachkommt, die Erfüllung dieser Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert oder mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden monatlichen Beiträgen in Verzug ist. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch wellGroup, wird der gesamte, noch ausstehende Rechnungsbetrag bis zum Ende des entgeltpflichtigen Vertragszeitraums sofort in voller Höhe fällig.

8.  Preise, Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen

8.1.   Für die Einrichtung des wellGroup Kundenbewertungssystems zahlt das Mitglied eine einmalige Einrichtungsgebühr. Diese ist in Testpaketen bereits inkludiert.

Optionale Zusatzleistungen, die im Rahmen des Vertragsabschlusses vom Mitglied bestellt wurden und nicht der laufenden Mitgliedsgebühr zuzurechnen sind, werden ebenfalls mit der Einrichtungsgebühr fällig.

8.2.  Die Einrichtungsgebühr enthält, soweit nicht abweichend vereinbart, einen Tablet-Computer samt Zubehör. Dieser geht erst mit vollständiger Bezahlung der Einrichtungsgebühr in das Eigentum des Mitglieds über. Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, hat das Mitglied diese auf eigene Kosten durchzuführen. Beim Auftreten von Sachmängeln bleiben seine Gewährleistungsansprüche unberührt.

8.3.  Die Mitgliedsgebühr des wellGroup Kundenbewertungssystems zahlt das Mitglied zeitanteilig, jeweils rückwirkend zum 1. des Folgemonats.

8.4.  Wird eine jährliche Zahlungsweise vereinbart,  ist die Vorauszahlung für das gesamte Vertragsjahr mit Beginn des entgeltpflichtigen Vertragsjahres fällig. Bei jährlicher Vorauszahlung erhält das Mitglied einen Rabatt auf den vorausgezahlten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15%.

8.5.  wellGroup bietet die Zahlungsarten offene Rechnung, SEPA-Lastschrifteinzug sowie Vorkasse an. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich wellGroup das Recht vor, die Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken. Sofern wellGroup in Vorleistung tritt, z.B. bei Zahlung auf Rechnung, ermächtigt das Mitglied wellGroup, auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren eine auftragsbezogene, automatisierte Bonitätsprüfung durchzuführen.

8.6.  Bei Nutzung der Zahlungsart SEPA-Lastschrift, ermächtigt das Mitglied wellGroup widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des benannten Bankkontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn das Bankkonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. wellGroup berechnet pro Rücklastschrift eine pauschale Gebühr in Höhe von 8,50 € für Bearbeitungs- und Bankgebühren.

8.7.  Die Einrichtungsgebühr ist nach Rechnungsempfang, gemäß der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, fällig. Die monatlichen Nutzungsgebühren sind zum 1. eines jeden Folgemonats fällig, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Die in Ziffer 8.4. vorgesehene jährliche Vorauszahlung der Nutzungsgebühr ist nach Rechnungsempfang gemäß auf der Rechnung ausgewiesener Zahlungsfrist fällig.

8.8.  wellGroup behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Bewertungsprofil des Mitglieds zu sperren sowie Dienstleistungen nicht zu erbringen, solange sich das Mitglied mit der Zahlung fälliger Gebühren in Verzug befindet.

9.  Gewährleistung und Haftung

9.1.  Eine Haftung von wellGroup gegenüber dem Mitglied für Schäden, die durch eine unrechtmäßige Werbung mit den Bewertungen, der Bewertungszusammenfassung und/oder Bewertungskommentaren entstehen, ist ausgeschlossen. Das Mitglied stellt wellGroup von sämtlichen Ansprüchen Dritter und jedweden Kosten frei, die wellGroup durch eine Inanspruchnahme Dritter wegen einer unrechtmäßigen Werbung mit den Bewertungen, der Bewertungszusammenfassung und/oder Bewertungskommentaren entstehen.

9.2.  wellGroup haftet für die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

9.3.  wellGroup haftet nicht für die Dienstleistungen und die Produktfunktionalität Dritter.

9.4.  wellGroup gewährleistet nicht, dass das wellGroup Kundenbewertungssystem jederzeit verfügbar, erreichbar und frei von Fehlern ist. Aufgrund von technischen Gegebenheiten, auf die wellGroup keinen Einfluss hat, kann es zu Zugriffs- und Übertragungsverzögerungen oder -ausfällen kommen.

9.5.  wellGroup schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

9.6.  Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den Gesamtbetrag, den das Mitglied während der Laufzeit für die Nutzung des wellGroup Kundenbewertungssystems zu zahlen hat, und auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9.7.  Alle durch wellGroup gegebenen technischen Auskünfte oder erbrachten Beratungsleistungen, welche nicht zu dem von wellGroup geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen daher unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die vom Mitglied auf Wunsch kostenfrei in Anspruch zu nehmende Integration des wellGroup Widgets auf der Homepage des Mitglieds wird ebenso unter Ausschluss jeglicher Haftung vom wellGroup Kundenservice durchgeführt. Von der Haftung ausgenommen sind weiterhin durch die Installation bedingte Softwarefehler beim Mitglied, etwaige Serverausfälle und deren Folgen.

9.8.  wellGroup übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von wellGroup betriebenen Internetseiten durchgängig zur Verfügung stehen.

9.9.  Das Mitglied stellt wellGroup von sämtlichen Schadenersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die wellGroup dadurch entstehen, dass ein Anspruch eines Endkunden des Mitglieds gegen wellGroup für den Fall geltend gemacht wird, dass der Kundendialog gescheitert ist, eine Bewertung auf Betreiben des Mitglieds hin nicht oder nicht sofort freigeschaltet wurde oder dass das Mitglied es unterlassen hat, seine Endkunden pflichtgemäß über die Freiwilligkeit der Bewertungsabgabe, über den Ablauf des Kundendialoges und über die Datenübertragung und Veröffentlichung der Bewertungsabgabe zu informieren.

9.10.  wellGroup weist hiermit sein Mitglied darauf hin, dass Endkundenbewertungen und -kommentare,  bereits bei Erfassung der Bewertung in einem unmittelbaren Bezug zum Mitarbeiter stehen, welcher die zu bewertende Dienstleistung erbracht hat. Die veröffentlichte  Endkundenbewertung auf der Zertifikatsseite des Mitglieds zeigt nebst den Bewertungsangaben auch den Namen und ggf. ein Bild des Mitarbeiters.

Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Schutz personenbezogener Daten Rechnung getragen wird, indem entweder eine Freigabevereinbarung zwischen Mitglied (Arbeitgeber) und Mitarbeiter getroffen wird, oder das Mitglied die im Kundenservicebereich angebotene Funktion zur Anonymisierung verwendet.

9.11. wellGroup haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die aufgrund der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Mitglieds entstehen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Euskirchen.

10.1. Die über das wellGroup System abgegebenen Bewertungen von Endkunden werden ausschließlich wellGroup dauerhaft zur Verfügung gestellt. wellGroup ist berechtigt, diese Bewertungen in Suchmaschinen und in Social Communities zu veröffentlichen.

10.2. Das Mitglied und wellGroup werden Informationen und Unterlagen einschließlich Daten jeder Art, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Dienstleistungsvertrages bekannt werden, streng vertraulich behandeln und ausschließlich dem Personal zur Verfügung stellen, das mit der Durchführung dieses Vertrages betraut ist.

Soweit wellGroup bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird wellGroup die Rechtsvorschriften betreffend den gesetzlichen Datenschutz beachten. Personenbezogene Daten, die an wellGroup übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet. Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. wellGroup weist darauf hin, dass das Überlassen von personenbezogenen Daten freiwillig ist. Darüber hinaus weist wellGroup auf das Recht auf Widerruf hin, d.h. personenbezogene Daten können jederzeit gelöscht werden.

10.3. Änderungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen und der Preise werden dem Mitglied in Schriftform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied ihnen nicht in Schriftform widerspricht. wellGroup wird in entsprechenden Mitteilungen auf diese Vorgehensweise hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.

10.4. Den Vertrag betreffende Erklärungen und Kündigungen sind nur gültig, wenn sie in Schriftform mit gültiger Unterschrift zugehen.

10.5. Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen der wellGroup Studiobewertungen. Eine Unternehmung der breitbart media UG (Haftungsbeschränkt) mit Geschäftssitz in 53879 Euskirchen, Friedrichsruh 23. Vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Breitbart, Handelsregister: HRB 20054 B – Amtsgericht Bonn.